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Wolfsichtung – Wolfkontakt, was ist zu tun?

In den letzten zwei Jahren hat es vermehrt Wolfs-Sichtungen in unserem Landkreis gegeben. Auch Risse durch Wölfe wurden durch einige Tierhalter und Jäger angezeigt.

Die Meldungen – vor allem die Sichtungen durch Jäger, wenn sie denn beim Thüringer Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs in Erfurt angezeigt wurden – fanden jedoch nur eingeschränkt Beachtung. Diese Einschätzung ergab sich aus der Gesprächsrunde während der Mitgliederversammlung des Kreisjagdverbandes am 8. März 2024 in Wilchwitz. Dort wurde von zwei Vertreterinnen des Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs der aktuelle Monitoring-Stand zum Wolfsvorkommen im Altenburger Land aufgezeigt. Mit großer Verwunderung haben die anwesenden Jägerinnen und Jäger die Aussage der Vertreterinnen des Kompetenzzentrums zur Kenntnis genommen, dass nur ein Wolfskontakt durch Riss an einem Nutztier angezeigt wurde. In den darauf folgenden Gesprächen innerhalb des Jagdverbandes und durch Infos aus der Hegegemeinschaft Wieratal konnte festgestellt werden, dass diese Darstellung nicht der Wirklichkeit entspricht.

Wir müssen davon ausgehen, dass offenbar Meldungen über Wolfskontakte – bewusst oder unbewusst – im Meldevorgang zum Kompetenzzentrum und somit im Monitorring keine Berücksichtigung finden. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bedarf einer Änderung der Vorgehensweise zum Meldeverfahren.

Der Kreisjagdverband hat mit dem Landesjagdverband nachfolgende Vorgehensweise für den zukünftigen Meldeweg abgestimmt: Ab sofort können bei Wolfskontakt oder Wolfs-sichtungen eine Information (Meldung) per E-Mail an den Kreisjagdverband unter der Adresse forst.gunter@freenet.de gesendet werden.

Die Meldung wird dann nach kurzer Rücksprache mit dem Absender an das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gesendet. Parallel wird diese Info auch an die Untere Jagdbehörde des Landkreises und an den Landesjagdverband in Erfurt gesendet. Somit kann nach unserer Ansicht keine Meldung gewollt oder ungewollt sprichwörtlich „unter den Tisch fallen“ und es ergibt sich eine Art „doppelte Buchführung“ in Jägerhand.

Was wäre bei der Meldung einer Wolfsichtung bzw. eines Kontaktes zu beachten:

• Name Jagdbezirk;
• Name des/der Jäger/in;
• Foto mit genauer Standortbezeichnung (Flur, Flurstück) bzw. bei Wildkameraaufnahme die Standortskoordinaten
• Datum und Uhrzeit
• Bei Sichtung die Anzahl der Individuen und mögliche Bewegungsmuster;

Wir gehen davon aus, dass insbesondere bei den Sichtungen durch den/die Jäger/in die Angaben zweifelsfrei einem Wolf zuzuordnen sind. Jäger haben ein geschultes Auge für die Ereignisse in der Natur und sind auch in der Lage einen Wolf sicher anzusprechen.

Mit diesem Schreiben wird weder das „Für“ oder das „Gegen“ den Wolf impliziert, sondern es soll dazu beitragen, ein reales Bild über das Vorkommen des Wolfes im Altenburger Land aufzuzeigen. Dazu ist die Fachkompetenz aller Jägerinnen und Jäger im Altenburger Land unbedingt gefragt, natürlich auch derjenigen, die nicht im Kreisjagdverband organisiert sind.

Ein solches reales Bild liegt nicht nur in unserem Interesse als Jägerinnen und Jäger, sondern auch im Interesse unserer Landwirte und Tierhalter und schlussendlich der gesamten Bevölkerung in unserem ländlichen Raum. Unser Beitrag zur „Zeichnung“ dieses realen Bildes ist entsprechend unsere gesellschaftliche Verantwortung.

Waidmannsheil
Gunter Höser


Hier eine aktuelle Info des Deutschen Jagdverbandes zur
ASP- Situation in Brandenburg und Sachsen (Stand 01.08.23)

Die aktuellen ASP-Fälle belaufen sich auf insgesamt 5.481 Wildschweine, davon 2.246 in Sachsen. Nach wie vor liegt der Hotspot hier im Landkreis Bautzen mit 697 Fällen. In Brandenburg liegen die ASP- Ausbruchszahlen bei insgesamt 3.188 infizierten Tieren. Zudem sind neue ASP-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeldet worden.

Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Das erste Stück wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen und kurze Zeit später wurde durch das FLI der Verdacht am 25. Juli bestätigt. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.

Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.

In den kommenden Tagen wird eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert.

Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken.

Aufgrund der noch andauernden Urlaubs- und verstärkten Reisezeit ersuchen wir unsere Jägerinnen und Jäger bei Reisen durch, an oder in ASP-Gebiete um Beachtung aller bekannten Hinweise, um eine Verschleppung der ASP weitestgehend ausschließen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
u. Weidmannsheil

Frank Herrmann
Geschäftsführer – Landesjagdverband Thüringen e.V.


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